An der Gemeindeversammlung vom Dienstag, 28. Mai, kommt zum ersten Mal die neue Gemeindeordnung zum Tragen.
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Menschen überqueren eine Strasse. (Symbolbild) - Keystone
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In Art. 12 Absatz 2 ist festgehalten, dass in der Gemeinde wohnhafte Jugendliche und niedergelassene Ausländer ab 16 Jahren das Recht haben, an den Gemeindeversammlungen teilzunehmen und ihre Meinungen zu vertreten. Sie haben jedoch kein Stimmrecht. Die Zulassungskarte für die Gemeindeversammlung muss vorgängig beim Einwohneramt abgeholt werden.

 

 

 

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