Die Grundeigentümer der Gemeinde Tägerwilen wird aufgefordert, Bäume und Sträucher bis Ende November 2021 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Wie sicher allen Grundstückseigentümern bekannt ist, müssen Bäume und Sträucher an Trottoirs und Strassen jährlich zurückgeschnitten werden. Dies ist in erster Linie aus Sicherheitsgründen für Velo-, Mofas- und Autofahrer.

Folgende Abstände sind einzuhalten: Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen höchstens 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen. Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 Zentimeter zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.

Strassen-Randabschlüsse sind von Überwachsungen zu befreien und zu reinigen. Überragende Äste von Bäumen sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4.50 Metern, bei Wegen und Trottoirs auf einen solchen von 2.50 Meter zu stutzen.

Die Gemeinde bittet die Grundeigentümer, diesen Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über Strassen und Wege bis Ende November 2021 nachzukommen.

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