Stadtrat setzt drei Reglemente in Kraft

Stadt Kreuzlingen
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Bodensee,

Die Reglemente für den Erwerb des Bürgerrechts (Einbürgerungsreglement), das Geschäftsreglement der Einbürgerungskommission sowie das Gebührenreglement inklusive Gebührentarif per 1. Mai 2019 in Kraft

Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent.
Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent. (Symbolbild) - Der Bundesrat

Am 24. Januar 2019 genehmigte das Kreuzlinger Gemeindeparlament die Totalrevision des Reglements für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) und die Totalrevision des Geschäftsreglements der Einbürgerungskommission der Stadt Kreuzlingen.

Dieser Gemeinderatsbeschluss unterlag gemäss Art. 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Stadt Kreuzlingen dem fakultativen Referendum. Da die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, setzte der Stadtrat die drei Reglemente per 1. Mai 2019 in Kraft.

Die Erlasse sind auf der Webseite der Stadt Kreuzlingen www.kreuzlingen.ch/Onlineschalter/Reglemente/Verordnungen zu finden.

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