Neuer kommunaler Richtplan in Kreuzlingen
Die Stadt Kreuzlingen hat den ersten Schritt der Ortsplanrevision erfolgreich abgeschlossen. Der neue kommunale Richtplan ist per 1. Juni in Kraft getreten.

Mit dem revidierten, auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzten Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und dem anschliessend teilrevidierten kantonalen Richtplan des Kantons Thurgau haben sich die Rahmenbedingungen bzw. die Verhältnisse in den letzten Jahren wesentlich verändert. In der Folge musste die Stadt Kreuzlingen ihren kommunalen Richtplan an die übergeordneten Vorgaben von Bund und Kanton anpassen.
Insbesondere der Grundsatz betreffend Innenentwicklung im bereits überbauten Raum, welche im RPG bestätigt wurde, musste bei der Überarbeitung des kommunalen Richtplans berücksichtigt werden. Dies verfolgt die Stadt Kreuzlingen konsequent mit den Beschlüssen «Strategie Wohnbauentwicklung» und «Siedlungs-Erweiterungsgebiete».
Eine Einzonung grosser zusätzlicher Flächen für Wohnbauzwecke steht als letzte Massnahme erst unter den folgenden Prämissen zur Diskussion: Die Reserven an eingezontem Land sind weitgehend aufgebraucht, die Reserven durch Umzonungsmassnahmen sind genutzt und es hat eine massgebliche innere Verdichtung stattgefunden.
Fokus auf Energie und CO2
Im kommunalen Richtplan 2019, Kapitel E Energie, orientiert sich die Stadt Kreuzlingen an den Grundsätzen der 2000-Watt-Gesellschaft. Die Stadt legt darin Massnahmen zur Senkung des Energiebedarfs an Primärenergie sowie der CO2-Emissionen innerhalb des Stadtgebiets fest.
Darüber hinaus gewährleistet der Richtplan die räumliche Abstimmung des Wärmeangebotes mit der Wärmenachfrage. Dadurch können ortsgebundene Abwärme und erneuerbare Energien an dafür geeigneten Orten genutzt und Doppelspurigkeiten bei leitungsgebundenen Energieträgern vermieden werden.
Damit er diese zentrale Funktion wahrnehmen kann, wurde der Energierichtplan aus dem Jahr 2006 unter Berücksichtigung der veränderten energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen erneuert und in den Richtplan 2019 integriert. Der neue kommunale Richtplan 2019, welcher die Themen Siedlung, Landschaft, Verkehr, Infrastruktur und Energie umfasst, ist im März 2020 vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt worden.
Dies mit untergeordneten Vorbehalten bzw. Vermerken zu den Themen Strassenhierarchie, Lastwagenrouten und Standplatz für Fahrende. Anschliessend hat ihn der Stadtrat per 1. Juni 2020 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig sind der alte Richtplan 2012 sowie der alte Energierichtplan 2006 aufgehoben worden.
Positive Beurteilung
Der Stadtrat zeigt sich erfreut, dass das Departement für Bau und Umwelt in ihrem Genehmigungsentscheid zu folgendem Schluss kommt: «Die neue kommunale Richtplanung der Stadt Kreuzlingen zeugt von einer umfassenden Auseinandersetzung mit den raumrelevanten Themen und aktuellen räumlichen Entwicklungen.» Der Stadtrat dankt der Bevölkerung für die wertvollen Inputs im Rahmen der Vernehmlassung und Bekanntmachung der Richtplanung im Herbst 2017 sowie für das grosse Interesse an der Ortsplanung der Stadt Kreuzlingen.
Der neue kommunale Richtplan 2019 der Stadt Kreuzlingen ist behördenverbindlich und kann ab sofort jederzeit auf der Website der Stadt Kreuzlingen eingesehen oder heruntergeladen werden.