Gebrauchte Möbel können auf Online-Plattformen verkauft, verschenkt oder fachgerecht entsorgt werden.
Möbel
Illegale Abfallentsorgung kann gemäss kantonalem Abfallgesetz zur Anzeige gebracht und mit Busse bestraft werden. - Gemeinde Kreuzlingen
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Bei den Mitarbeitern des Werkhofs häufen sich Reklamationen über illegal entsorgte Möbel. Dabei handelt sich um illegale Abfallentsorgung, die gemäss kantonalem Abfallgesetz zur Anzeige gebracht und mit Busse bestraft werden kann.

Ausgediente, unbeschädigte Möbel gehören nicht an der Strasse, sondern können im Internet über verschiedenen Online-Plattformen verschenkt oder verkauft werden. Defekte Möbel müssen fachgerecht entsorgt werden.

In Kreuzlingen wird Klein-Sperrgut (max. 100x70x50cm) von der ordentlichen Kehrichtsammlung entsorgt. Dabei gilt Folgendes zu beachten:

– Bereitstellung am Kehricht-Abfuhrtag an den öffentlichen Sammelstellen («Blaue Punkte»). Unterflurcontainer sind davon ausgenommen

– Maximale Masse: 100x70x50cm (z.B. Nachttisch, Stuhl, Matratze gerollt, Koffer)

– Pro 5kg Gewicht muss eine Sperrgutmarke aufgeklebt werden

– Maximalgewicht 30kg (6 Sperrgutmarken)

– Sperrgutmarken sind in Kreuzlingen in verschiedenen Detailhandelsgeschäften und bei der Post erhältlich. Der Abfallkalender listet die Verkaufsstellen auf

– Der Abfallkalender wird jeweils im Dezember in alle Kreuzlinger Haushalte verteilt und ist einsehbar unter www. kreuzlingen.ch/Abfallkalender.

Möbel- und Sperrgutstücke grösser als die angegebene Maximalmasse können im Entsorgungszentrum RAZ/TIT Imhof an der Maurerstrasse gegen Gebühr entsorgt werden. Wer keine Möglichkeit besitzt die Möbel selber zu entsorgen, kann folgende Dienstleistungen in Anspruch nehmen (gebührenpflichtig):

– Dienstleistungszentrum der Sozialen Dienste, Telefon: 071 677 63 39

– Entsorgungs-Butler, Firma TIT Imhof AG, Telefon: 052 742 09 09

– Brockenstube „Brockishop“, Telefon: 071 671 21 00.

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