Kreuzlinger Zeitung wird amtliches Publikationsorgan
Ab März 2020 werden die amtlichen Publikationen der Stadt wieder wöchentlich in der Kreuzlinger Zeitung publiziert.

Seit dem 1. Januar 2019 werden die amtlichen Publikationen, wie beispielsweise Baugesuche, Planauflagen, Termine für die Abfallentsorgung etc., auf Bestellung per Post oder als Newsletter per E-Mail persönlich an die Einwohnerinnen und Einwohner versandt. Gleichzeitig publiziert werden die Informationen auch in den Schaukästen sowie auf der Startseite der Webseite.
Diesem Vorgehen liegt ein stadträtlicher Beschluss vom September 2018 zugrunde, den die Exekutive im Rahmen einer Überarbeitung der Kommunikationsstrategie fällte. Daraufhin wurde auf die Verlängerung des befristeten Vertrags mit der Kreuzlinger Zeitung verzichtet, um die Veröffentlichung der amtlichen Publikation selber vornehmen zu können.
Der Stadtrat hält fest, dass die Neuorganisation grundsätzlich gut funktioniert. Allerdings äussern sich seit der Umstellung zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner negativ über das Verfahren.
Insbesondere wird kritisiert, dass die amtlichen Publikationen persönlich bestellt und somit der breiten Bevölkerung nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Diese Kritik nahm der Stadtrat nun auf und beschloss in seiner Sitzung vom 4. Februar, ab März 2020 wiederum die Kreuzlinger Zeitung als amtliches Publikationsorgan zu ernennen.
Damit entspricht der Stadtrat dem Wunsch zahlreicher Kreuzlingerinnen und Kreuzlingern, die sämtliche Informationen aus und über die Stadt uneingeschränkt in der beliebten Lokalzeitung lesen möchten.