Wie die Stadt Kreuzlingen schreibt, wird ab dem 15. Februar 2024 für ID-Anträge von Minderjährigen die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
Die Seepromenade mit Schiff in Kreuzlingen.
Die Seepromenade mit Schiff in Kreuzlingen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Beantragung von IDs für minderjährige Kinder birgt Risiken.

In der Ausweisverordnung Artikel elf Absatz zwei heisst es zur Einwilligung der gesetzlichen Vertretung: «Kann die Zustimmung des anderen Elternteils aus den Umständen nicht ohne weiteres vermutet werden, so ist sie ebenfalls einzuholen.»

Diese Formulierung ist unklar und kann im Einzelfall zu Fehleinschätzungen und weitreichenden Folgen führen.

Auf Grundlage diverser Bundesgerichtsurteilen empfiehlt das Fedpol des-halb seit längerem, das Einverständnis (Unterschriften) beider sorgeberechtigter Elternteile einzuholen. Das Passbüro des Kantons Thurgau folgt dieser Empfehlung bereits seit Jahren.

Rechtssicherheit für die Betroffenen

Um die Rechtssicherheit für die Betroffenen (sorgeberechtigte Elternteile und Mitarbeitenden des Einwohneramts) zu gewährleisten, ändert das Einwohneramt Kreuzlingen die Praxis für ID-Anträge für minderjährige Kinder per 15. Februar 2024.

Vorausgesetzt werden dafür die Unterschriften beider sorgeberechtigter Elternteile.

Damit nicht beide sorgeberechtigten Elternteile persönlich im Einwohneramt erscheinen müssen, kann eine unterschriebene Einwilligungserklärung inklusive Ausweiskopie vorgelegt werden.

Die Einwilligungserklärung kann auf der Gemeindewebseite heruntergeladen werden.

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FedpolKreuzlingen