Kemmental informiert über das Zurückschneiden von Pflanzen

Nau.ch Lokal
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Bodensee,

Die Bevölkerung von Kemmental wird gebeten, die Pflanzen an Strassen gemäss zurückzuschneiden.

Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

Wie die Gemeinde Kemmental berichtet, sind gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege des Kantons Thurgau sind Grundeigentümer von Liegenschaften an öffentlichen Strassen und Wegen verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher jederzeit so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen und die Übersicht auf den Strassen und Wegen gefährden.

Dies ist in erster Linie aus Sicherheitsgründen für Velo-, Mofa- und Autofahrende. Die gesetzlichen Bestimmungen lauten wie folgt:

Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen und Einfriedungen höchstens eine Höhe von 80 cm ab Strassenhöhe erreichen (§ 41 Abs. 1).

Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 cm zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.

Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4.50 m, bei Wegen Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2.50 m zu stutzen (§ 42 Abs. 2).

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