Wie die Gemeinde Kemmental informiert, wird im Laufe des Monats März die Rechnung für die Hundesteuer verschickt.
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Ein Labrador. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Im Laufe der nächsten Tage werden die Rechnungen für die Hundesteuer an alle Tierhalter verschickt.

Die Höhe der Hundesteuer pro Hund berechnet sich aus der Anzahl im gleichen Haushalt registrierter Hunde.

Die Hundesteuer für das laufende Jahr beträgt gemäss Gebührentarif der Gemeinde Kemmental 80 für den ersten und 150 Franken für jeden weiteren Hund.

Es ist Pflicht alle Hunde anzumelden

Hundehalter sind verpflichtet, Hunde, die älter als fünf Monate sind, innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle der Gemeinde Kemmental anzumelden.

Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, die Personalien eines neuen Halters sowie den Tod ihres registrierten Hundes innert dreissig Tagen ebenfalls zu melden.

Wer einen Hund hält ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken abzuschliessen.

Halter müssen Hunde erziehen und überwachen

Innerhalb eines Jahres, nach Anschaffung eines Hundes mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm, ist vom Hundebesitzer ein Nachweis über den Besuch eines anerkannten praktischen Hundeerziehungskurses gemäss §7a der Verordnung über die Hundehaltung zu erbringen.

Hundehalter haben sich ausserdem um eine angemessene Überwachung des Hundes zu kümmern, insbesondere haben sie dafür zu sorgen, dass Trottoirs und Fusswege, Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanalgen sowie Gärten, Futterwiesen und Gemüsefelder nicht verunreinigt werden und der Hundekot korrekt beseitigt wird.

In Park-, Schul-, Sport- und Spielanlagen, an verkehrsreichen Strassen sowie an weiteren Orten mit signalisiertem Anleingebot sind Hunde zwingend an der Leine zu führen.

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