Mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der stillen Wahl, kündigt der Gemeinderat Tägerwilen eine Ersatzwahl an.
Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa
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1 Mitglied der Rechnungsprüfungskommission

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten, unter Angabe von Name, Vorname, Jahrgang und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.

Ebenfalls müssen die Vorgeschlagenen ihr Einverständnis mit ihrer Unterschrift bestätigen. Die Kandidatur kann nicht zurückgezogen werden. Wahlvorschläge sind innert 30 Tagen nach der Ausschreibung einzureichen.

Stille Wahl

Gemäss dem kantonalen Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht vom 12. Februar 2014 und der Gemeindeordnung 2019 ist für die Ersatzwahl von Mitgliedern der Rechnungsprüfungskommission und des Wahlbüros während der Amtsdauer eine stille Wahl möglich. Gehen rechtzeitig gleich viele Wahlvorschläge ein, wie Kandidaten zu wählen sind, werden die Vorgeschlagenen mit der Wahlgenehmigung durch den Gemeinderat als gewählt erklärt. In den übrigen Fällen finden Urnenwahlen statt, wobei die Stimme für beliebige Personen abgegeben werden kann.

Termine

Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2019 der Gemeindekanzlei Tägerwilen, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 3, 8274 Tägerwilen, einzureichen. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindekanzlei Tägerwilen bezogen werden.

Sollten mehrere Vorschläge eingehen, so wird eine Urnenwahl durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass bis zum 69. Tag vor der Abstimmung die Wahl anzukündigen ist (§ 28 Stimm- und Wahlrechtsgesetz). Ein allfälliger Wahltermin ist auf den 20. Oktober 2019 festgelegt (eidgenössischer Volksabstimmungstermin).

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