Boulevard: Kanton stützt Entscheid des Stadtrates

Stadt Kreuzlingen
Stadt Kreuzlingen

Bodensee,

Kanton stützt Entscheid des Stadtrates

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau (DBU) stützt den Entscheid des Kreuzlinger Stadtrates im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Abbruch der befristeten Versuchsphase eines neuen Verkehrsregimes im Boulevard. Die Rekurse wies das DBU aboder trat nicht darauf ein. Offiziell war der einjährige Test eines neuen Verkehrsregimes im Boulevard am 13. Februar 2019 beendet. Ein damals noch hängiges Rekursverfahren im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Abbruch der Versuchsphase veranlasste den Stadtrat, sie bis zum definitiven Entscheid seitens des DBUs fortzuführen. Mit Schreiben vom 24. April 2019 teilte das DBU nun seinen Entscheid zum vorzeitigen Abbruch der Verkehrsanordnung im Boulevard mit. Auf einige Rekurse wurde nicht eingetreten, da die Legitimation nicht gegeben war. Die übrigen Rekurse wurden abgewiesen. Somit bestätigt das DBU den Entscheid des Stadtrates vollumfänglich und legitimiert den vorzeitigen Versuchsabbruch des Verkehrsregimes im Boulevard. An seiner nächsten Sitzung wird der Stadtrat das weitere Vorgehen beschliessen.

Als Kasten:

Versuchsphase Verkehrsregime Boulevard

Der Stadtrat führte im Februar 2018 versuchsweise und befristet für zwölf Monate eine neue Verkehrsführung im Boulevard ein. Diese Lösung wurde gemeinsam mit dem Gewerbe, dem Quartierverein Bodan und dem Initiativkomitee „für einen autofreien Boulevard“ am „Runden Tisch“ erarbeitet. Am 12. Juni 2018 beschloss der Stadtrat jedoch, den Versuch vorzeitig abzubrechen und einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Dabei stützte sich der Stadtrat auf Umfrage-Ergebnisse und die Auswertungen der Verkehrszählungen, die während der Versuchsphase seit Februar 2018 durchgeführt wurden. Die Resultate der Befragung fielen eindeutig aus: Das Gewerbe lehnte die neue Verkehrsführung grossmehrheitlich ab und auch die Hälfte der befragten Haushalte schloss sich dieser Meinung an, verkehrsberuhigende Massnahmen lehnten 50 Prozent der befragten Haushalte grundsätzlich ab. Der Beschluss des Stadtrates wurde öffentlich aufgelegt und per 25. Juni 2018 vollzogen. Dieser Beschluss wurde wegen einer Verletzung der Ausstandsregeln vom Departement für Bau und Umwelt (DBU) mit Rekursentscheid vom 23. Juli 2018 aufgehoben. Der Stadtrat beschloss daraufhin am 7. August 2018 erneut den vorzeitigen Abbbruch des Versuches und entzog allfälligen Rechtsmitteln die aufschiebende Wirkung. Dagegen wurden wieder Rekurse beim DBU erhoben. In einem Zwischenentscheid vom 24. September 2018 beurteilte das DBU den Entzug der aufschiebenden Wirkung als nicht zulässig, und verfügte den sofortigen Wiederaufbau der Signalisation. Der Stadtrat leistete dem Zwischenentscheid des DBU folge und stellte die temporäre Signalisation am 15. Oktober 2018 wieder her und führte Verkehrszählungen durch.

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