Köniz verschärft Regeln für Asbest-Entsorgung

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Ab 1. Mai 2026 wird Eternit im Entsorgungshof Köniz separat gesammelt und loser Bauschutt nicht mehr angenommen. Diese Regeln dienen dem Gesundheitsschutz.

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Gemeindeverwaltung von Köniz. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Köniz mitteilt, obwohl Asbest seit 1990 verboten ist, findet man es noch in älteren Gebäuden verbaut. Die gefährlichen Asbestfasern werden erst bei Beschädigung oder Zerkleinern zum Gesundheitsrisiko.

Ohne eine Laboranalyse ist Asbest allerdings nicht erkennbar. Ab dem 1. Mai 2026 gelten beim Entsorgen von Bauschutt und Eternit stärkere Vorsichtsmassnahmen.

Eternit-Platten oder -Gefässe – sind sie asbesthaltig oder nicht? Da man das meistens nicht weiss, gilt das Vorsorgeprinzip: «Jeder Eternit-Gegenstand könnte belastet sein.»

Aus diesem Grund wird Eternit im Entsorgungshof Köniz künftig separat gesammelt und auch entsorgt. Die Abgabe ist weiterhin kostenlos. Achten Sie darauf, dass die Eternit-Gegenstände nicht zerbrechen.

Keine Annahme von losem Baustellenschutt

Staubiger Baustellenschutt gilt aus demselben Grund als Gesundheitsrisiko. Dabei geht es zum Beispiel um Betonabbruch, Material mit Kleber- und Fugenresten oder zerbrochene Dachplatten. Solches Abbruchmaterial wird ab 1. Mai 2026 im Entsorgungshof Köniz nicht mehr angenommen.

Für Abbruchmaterial und Baustellenschutt von privaten Baustellen muss bei einem professionellen Anbieter eine Mulde bestellt werden. Alternativ kann das Material zum Beispiel bei der Resag Recycling AG in Oberbottigen-Riedbach, Bern, abgegeben werden.

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