Wie die Gemeinde Köniz mitteilt, wurde auf der Sensemattstrasse die Verkehrssignalisation Höchstgeschwindigkeit 40 installiert.
Gemeinde Köniz. Werkhof, Betriebe, Umwelt. Areal 101.
Gemeinde Köniz. Werkhof, Betriebe, Umwelt. Areal 101. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
Ad

Die Abteilung Verkehr und Unterhalt Köniz verfügt folgende Verkehrsmassnahme:

Auf der Sensemattstrasse, Ortseinfahrt bis Ortsausfahrt Untermittelhäusern, wird Höchstgeschwindigkeit 40 (Signal 2.30) eingeführt.

Die zustimmungspflichtige Massnahme wurde durch das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II, bewilligt.

Die Sicherheit für die Fussgänger soll erhöht werden

Die Massnahme dient der Sicherheit für die Fussgänger, Fahrradfahrende und landwirtschaftliche Tätigkeiten im Siedlungsbereich.

Die Verkehrsmassnahme ist mit dem Aufstellen der Signalisation rechtskräftig.

Die Verfügung kann mittels verwaltungsinterner Beschwerde innert 30 Tagen seit ihrer ersten Veröffentlichung im Amtsanzeiger beim Gemeinderat von Köniz angefochten werden.

Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Ad
Ad