Köniz benennt am 15. September 2021, die Detailerschliessungsstrasse im Teilgebiet Juch der Überbauungsordnung in Juch-Hallmatt Untere Juchstrasse.
Ortstafel von Köniz. Rechts der Werkhof Köniz.
Ortstafel von Köniz. Rechts der Werkhof Köniz. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Gemeinderat hat am 15. September 2021 gestützt auf Artikel 4 der kantonalen Strassenverordnung beschlossen, die Detailerschliessungsstrasse im Teilgebiet Juch der Überbauungsordnung Juch und Hallmatt Untere Juchstrasse zu benennen. Vorgängig wurde der Ortsverein Niederwangen konsuliert.

Vom 22. September 2021 bis am 22. Oktober 2021 liegt ein Situationsplan im Sekretariat der Abteilung Gemeindebetriebe in Köniz, während den Öffnungszeiten (Mo. bis Do., 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 17 Uhr und Fr. 8 bis 12 Uhr) zur öffentlichen Einsicht auf.

Antrag mit greifbaren Beweismitteln

Gestützt auf Art. 60 ff. des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege kann der Beschluss des Gemeinderats innert 30 Tagen seit Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden.

Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

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