Gemeinderat Kehrsatz beschliesst neue Amtszeitbeschränkung
Bei der letzten Gemeindeversammlung entschied der Gemeinderat von Kehrsatz unter anderem über eine einheitliche Amtszeitbeschränkung.

Damit die Amtszeitbeschränkung für alle Organe einheitlich ist, sollen Gemeinderäte in Kehrsatz in Zukunft für 4 Amtszeiten wählbar sein. Das neue Reglement tritt per 1. Januar in Kraft. Die Gemeindewahlen im Herbst werden bereits unter der neuen Regulierung stattfinden.
Erhöhung der Finanzkompetenzen
Des Weiteren wurden die Finanzkompetenzen des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung geändert. Neu kann der Gemeinderat einmalige Beiträge in Höhe von 200'000 Franken, statt vorher 150'000 Franken, genehmigen. Die Kompetenz der Gemeindeversammlung erhöht sich von 1 Million auf 1,2 Millionen Franken.
Keine Bundesfeier 2020
Dieses Jahr wird es in Kehrsatz keine 1.-August-Feier geben. Dies wurde ebenfalls an der Versammlung bekannt gegeben. Wie viele andere Gemeinden auch, sagt Kehrsatz den Anlass aufgrund der aktuellen Situation um COVID-19 ab.