Wie die Gemeinde Köniz mitteilt, stehen Gräber auf den Friedhöfen Köniz, Nesslerenholz, Niederscherli, Oberwangen und Wabern-Dorf vor der Aufhebung.
Die Gemeindeverwaltung Köniz ist hinter dem Zentrumskreisel und dem Migros-Einkaufszentrum zu sehen.
Die Gemeindeverwaltung Köniz ist hinter dem Zentrumskreisel und dem Migros-Einkaufszentrum zu sehen. - Nau.ch
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Gestützt auf Artikel acht des Bestattungs- und Friedhofsreglement sowie Artikel 25 der Bestattungs- und Friedhofsverordnung vom 1. Januar 2013 verfügt die Friedhofsverwaltung Köniz die Aufhebung der Gräber, bei denen die gesetzliche Ruhe- beziehungsweise Konzessionsdauer abgelaufen ist, auf den 1. März 2023.

Grabmäler, Grabeinfassungen und Pflanzen können nach vorheriger Rücksprache mit dem Friedhofsgärtner Herrn Wäfle beim Friedhof Köniz behändigt werden.

Für die Friedhöfen Nesslerenholz, Niederscherli, Oberwangen und Wabern-Dorf können die verantwortlichen Friedhofsgärtner kontaktiert werden.

Wünsche und Ansprüche bis zum 31. Januar 2023 anmelden

Die Namen und Kontaktdaten sowie eine Auflistung der zur Aufhebung designierten Gräber befinden sich auf der Webseite der Friedhofsverwaltung Köniz.

Angehörige beziehungsweise Grabunterhaltspflichtige können ihre diesbezüglichen Wünsche und Ansprüche bis 31. Januar 2023 anmelden.

Nach diesem Termin verlieren sie alle Rechte an den Gräbern, inklusive Grabmälern und Grabschmuck.

Rechtsmittelbelehrung bei Beschwerden

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Gemeinderat Köniz Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel bei der Beschwerdeinstanz einzureichen; sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

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