Ablesung der Wasserzähler in Köniz
Die Gemeinde Köniz bittet Sie, dem Ablesepersonal den Zugang zu den Wasserzählern zu gewähren. Könizerinnen und Könizer, die in der Zeit vom 31. August bis 30. September 2021 länger abwesend sind, werden gebeten, den Zählerstand oder die Abwesenheit telefonisch zu melden.
Falls der Zählerstand bei der ordentlichen Ablesung nicht ermittelt werden kann, wird eine gelbe, an die Gemeinde Köniz adressierte und vorfrankierte Karte hinterlegt. Diese muss innert zehn Tagen ausgefüllt retourniert werden. Bei fehlender Ablesung wird der Verbrauch von der Gemeinde festgelegt.
Bei Abonnentenwechsel frühzeitig informieren
Gebührenpflichtige, welche eine Liegenschaft wegen Handänderung, Mieter- oder Pächterwechsel verlassen, werden gebeten, die Gemeinde Köniz frühzeitig zu informieren. Dies gilt ebenfalls für Liegenschaftsverwaltungen.