Schöftland: Teilfahrverbot Hermenweg – Schützenmattweg

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Wie die Gemeinde Schöftland mitteilt, gilt das Teilfahrverbot entlang derTeilverbindungsstrasse Hermenweg–Schützenmattweg ab Juni 2022.

Bahnhof in der Gemeinde Schöftland.
Bahnhof in der Gemeinde Schöftland. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat hat bereits in den Schöftler Nachrichten Nr. 1 / 2022 sowie auch über das amtliche Publikationsorgan (Landanzeiger) und weitere Informationskanäle mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung des stetig steigenden Verkehrsaufkommens entlang der Teilverbindungsstrasse Hermenweg–Schützenmattweg ein Teilfahrverbot für Lastkraftwagen, Motorfahrzeuge und Motorräder, ausgenommen Landwirtschaft und Forst, verfügt wird.

Das dazu durchgeführte amtlich publizierte Ausschreibeverfahren hat zu keinen Einsprachen geführt, womit die erwähnte Verkehrsbeschränkung mit der Installation der dafür notwendigen Signalisation in Kraft tritt.

Die Signalisation der beiden Eingangsbereiche der besagten Verbindungsstrasse beim Hermenweg (ab Brücke Ruederchen) und beim Schützenmattweg (östlich Parzelle 2161) konnte mittlerweile umgesetzt werden, womit das rechtskräftig verfügte Teilfahrverbot ab sofort zur Anwendung kommt respektive rechtlich durchgesetzt wird.

Die Regionalpolizei Zofingen wird entsprechende Kontrollen im besagten Teilbereich durchführen. Wie bereits erwähnt, kann diese Verkehrsbeschränkung in Ausnahmefällen (zum Beispiel Schöftler Jahrmarkt) zeitlich begrenzt aufgehoben werden und somit als Verkehrsumleitung dienen.

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