Der Gemeinderat Schöftland hat sich mit der Situation rund um das Anbringen und Aufhängen von Abstimmungs- und Wahlplakaten befasst und ein Verbot erlassen.
Gemeindeverwaltung Schöftland Schloss.
Gemeindeverwaltung Schöftland Schloss. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Schöftland bekannt gibt, beobachtet der Gemeinderat seit einigen Jahren eine Häufung von Plakatierungen im Vorfeld zu Wahlen und Abstimmungen.

Oft werden diese Plakate nicht korrekt angebracht oder werden wetterbedingt und durch Fussgänger beschädigt.

Problematisch ist auch, dass die Plakate oft nach den Wahl- und Abstimmungsterminen spät oder gar nicht entfernt werden.

Der Gemeinderat beschliesst daher ein generelles Verbot zur Anbringung von Abstimmungs- und Wahlplakaten an den Kandelabern der Gemeinde.

Eine Ergänzung zu den früheren Vorschriften

Dieses per sofort in Kraft getretene Verbot ergänzt das seit Jahren bestehende Merkblatt betreffend Vorschriften für frei stehende Plakate und jene auf privatem Eigentum des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.

Die Orts- und Bezirksparteien wurden über diesen Entscheid bereits in Kenntnis gesetzt.

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