Schöftland: Anbringen von Wahlplakaten an Laternen verboten

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Suhrental,

Wie die Gemeinde Schöftland berichtet, hat der Gemeinderat ein Verbot für das Anbringen von Abstimmungs- und Wahlplakaten an den Kandelabern erlassen.

Reformiertes Kirchgemeindehaus in Schöftland.
Reformiertes Kirchgemeindehaus in Schöftland. - Nau.ch / Simone Imhof

Seit einigen Jahren beobachtet der Gemeinderat Schöftland eine Häufung von Plakatierungen im Vorfeld zu Wahlen und Abstimmungen.

Oft werden diese Plakate nicht korrekt angebracht oder wetterbedingt und durch Fussgänger beschädigt.

Problematisch ist auch, dass die Plakate oft nach den Wahl- und Abstimmungsterminen spät oder gar nicht entfernt werden.

Der Gemeinderat hat daher ein generelles Verbot zur Anbringung von Abstimmungs- und Wahlplakaten an den Kandelabern der Gemeinde beschlossen.

Eine Ergänzung zu den Vorschriften für freistehende Plakate

Dieses in Kraft getretene Verbot ergänzt das seit Jahren bestehende Merkblatt betreffend Vorschriften für freistehende Plakate und jene auf privatem Eigentum des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.

Die Orts- und Bezirksparteien wurden über diesen Entscheid in Kenntnis gesetzt.

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