Kirchleerau ruft zum Zurückschneiden von Bepflanzung auf
Wie die Gemeinde Kirchleerau mitteilt, wird die Bevölkerung gbeten, Bäume und Sträucher bis zum 5. August 2022 den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Sichtzonen müssen zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kommunaler Polizeiverordnung und kantonalem Baugesetz ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei Fahrbahnanstoss ist auf eine Höhe von 4,5 Metern und bei Trottoirs beziehungsweise Gehwegen auf mindestens 2,5 Meter zurückzuschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale, Strassenbezeichnungstafeln sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden und müssen gut sichtbar sein.
Die Gemeinde Kirchleerau bittet die Grundeigentümer im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, diese Arbeiten bis am Freitag, 5. August 2022, auszuführen. Sollte diese Aufforderung unbeachtet bleiben, müssten notwendige Rückschnitte auf Kosten des Grundeigentümers in Auftrag gegeben werden.