Wie die Gemeinde Kölliken informiert, werden im Mai 2023 sämtliche Gräber der Bestattungsjahre 1996 und 1997, deren Ruhezeit abgelaufen ist, aufgehoben.
Gemeindeverwaltung Kölliken.
Gemeindeverwaltung Kölliken. - Nau.ch / Simone Imhof
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Nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe werden die Erdbestattungs-, Urnen- sowie die Gemeinschaftsgräber der Bestattungsjahre 1996 und 1997 im Mai 2023 aufgehoben.

Angehörige, die Grabdenkmäler oder Pflanzen von den Gräbern ihrer Angehörigen selber entfernen möchten, werden eingeladen, dies bis 30. April 2023 zu erledigen.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Einwohnergemeinde Kölliken über die noch verbliebenen Grabdenkmäler und Bepflanzungen verfügen und die Räumung veranlassen.

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