Wie die Gemeinde Holziken berichtet, zeigt das Schutzkonzept auf, wie im Rahmen der geltenden Schutzmassnahmen ein Trainingsbetrieb stattfinden kann.
Coronavirus
Eine Frau mit Maske. (Archivbild) - keystone
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Dieses Schutzkonzept soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden übergeordneten Schutzmassnahmen ein Trainingsbetrieb bzw. Sport- oder allgemeine Vereinsaktivitäten stattfinden können. Neben der aktuellen Covid-19-Verordnung des Bundesrats sind folgende übergeordneten Grundsätze vollumfänglich einzuhalten: Hygiene und Verhaltensregeln des BAG einhalten, symptomfrei ins Training oder an Veranstaltungen und Schutzkonzepte beachten.

Ausserdem Kontaktdatenerhebung in Innenräumen bei Aktivitäten ohne Maskenpflicht, Bezeichnung verantwortliche Person, maximale Anzahl an Personen pro Aktivität oder Veranstaltung einhalten und es gilt die Empfehlung, wo möglich Distanz zu halten (1,5 Meter Abstand).

Auf der Grundlage des Schutzkonzepts der entsprechenden Gemeindeliegenschaft muss jeder Verein ein auf seine Trainings beziehungsweise für die Veranstaltung angepasstes Schutzkonzept erstellen und der Gemeindekanzlei vorgängig per Mail eingeben.

Informationspflicht der Vereine

Es ist Aufgabe der Vereine, sicherzustellen, dass alle Trainer beziehungsweise Organisatoren, Sportler beziehungsweise Vereinsmitglieder, Eltern (für Nachwuchstraining) und so weiter detailliert über das Schutzkonzept der Gemeindeliegenschaft und des entsprechenden Vereines informiert sind, die geltenden Schutzmassnahmen kennen und strikt einhalten. Die zu bezeichnende verantwortliche Person ist für die Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich.

Das Personal der Gemeinde wird auf Missstände hinweisen und ist berechtigt, Personen von der Anlage zu verweisen. Im Wiederholungsfall wird die Nutzungserlaubnis für die entsprechende Gemeindeliegenschaft per sofort entzogen.

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