Der Kanton ordnet die Gewässerräume für Triengen direkt an
Wie die Gemeinde Triengen meldet, können sich Betroffene bis 26. September 2023 zu einer allfälligen Anordnung des Gewässerraums auf ihrem Grundstück äussern.

An der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2022 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Triengen die Teilrevision zur Ausscheidung der Gewässerräume abgelehnt.
Zonenpläne, Bau- und Zonenreglemente sowie Bebauungspläne bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Genehmigung des Regierungsrates.
Der Beschluss einer Gemeinde, auf einen Gewässerraum generell zu verzichten, ist rechtswidrig.
Der Regierungsrat wird deshalb die Teilzonenpläne und die Änderungen im Bau- und Zonenreglement, welche an der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2022 zur Abstimmung unterbreitet wurden, direkt anordnen.
Grundeigentümer können sich zur Anordnung äussern
Von dieser Anordnung sind diejenigen Grundeigentümer betroffen, deren Grundstücke in der Gemeinde Triengen entlang von Gewässern liegen.
Diese erhalten deshalb die Gelegenheit, sich bis zum 26. September 2023 zu einer allfälligen Anordnung des Gewässerraums auf ihrem Grundstück zu äussern.
Die Stellungnahme ist per E-Mail oder per Post an das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement an den Bereich Recht in Luzern zu richten.






