Opfikon erinnert an das Zurückschneiden von Bepflanzung
Wie die Gemeinde Opfikon informiert, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, zurückzuschneiden.
Es empfiehlt sich, den Rückschnitt grosszügig vorzunehmen, damit nicht in wenigen Wochen nachgeschnitten werden muss.
Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mind. 4,5 Meter freigehalten werden, vorbehältlich der Ausnahmetransportrouten
Höhe über Fuss- und Velowegen
Über Fuss- und Velowegen sowie Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,65 Meter betragen.
Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein.
Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden.
Sichtfreier Raum in den Sichtzonen
In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,8 Meter bis 2,65 Meter und einer solchen von drei Metern gewährleistet sein.
Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.
Der Unterhaltsdienst dankt den Strassenanliegern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten.










