Wie die Stadt Opfikon berichtet, verzichtet der Stadtrat unter anderem künftig darauf, mit allen Gesuchstellenden persönliche Gespräche zu führen.
Im Dorfkern der Gemeinde Opfikon.
Im Dorfkern der Gemeinde Opfikon. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Am 1. Juli 2023 tritt das neue Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Daher müssen die Gemeinden verschiedene Anpassungen im Einbürgerungsprozess vornehmen.

Der Stadtrat hat diesbezüglich entschieden, dass die Gesuchstellenden neu aufgefordert werden, den Nachweis über die Deutschkenntnisse oder Grundkenntnisse vor Einreichung des Einbürgerungsgesuchs zu erlangen und zusammen mit den Gesuchsunterlagen einzureichen.

Zudem verzichtet der Stadtrat darauf, mit allen Gesuchstellenden persönliche Gespräche zu führen. Des Weiteren wurden neue Gebühren genehmigt.

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