Wie die Stadt Kloten mitteilt, besteht während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde.
Wald beim Schluefweg in Kloten.
Wald beim Schluefweg in Kloten. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren.

Frei laufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.

Die Wildtiere verlieren dabei wertvolle Energie. Verletzte Tiere verenden oft qualvoll und müssen von ihren Leiden erlöst werden. Jungtiere gehen ein, weil das Muttertier fehlt.

Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt neu im Kanton Zürich im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde.

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