Ein Arzt in Klingau muss seine ärztliche Tätigkeit aufgeben und seine Praxis auflösen. Grund ist der Verstoß gegen Berufspflichten.
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Warteraum (Symbolbild). - Keystone
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Ein Arzt in Klingnau AG darf im Kanton Aargau endgültig keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben. Er muss eine Praxis auflösen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Arztes gegen den vom Kanton ausgesprochenen Entzug der Berufsausübungsbewilligung abgewiesen.

Mit Verfügung vom 24. November 2017 hatte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) die Berufsausübungsbewilligung von Hareshchandra Shah als fachlich selbstständig tätiger Arzt im Kanton Aargau wegen fehlender Vertrauenswürdigkeit entzogen.

Diesen Entscheid akzeptierte der 84-Jährige nicht. Seine Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Aargau blieb erfolglos. Die gegen den regierungsrätlichen Entscheid im April 2018 erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau im darauffolgenden September ab.

Dagegen erhob der Arzt Beschwerde beim Bundesgericht. Die Lausanner Richter wiesen die Beschwerde ab, wie das DGS am Dienstag mitteilte. Sie stützten die Verfügung des DGS vollumfänglich.

Damit ist für Shah keinerlei ärztliche Tätigkeit in freier Praxis im Kanton Aargau mehr erlaubt. Er muss seine Praxis in Klingnau innert 60 Tagen auflösen. Zudem ist er in der Pflicht, seine Patientinnen und Patienten darüber zu informieren, wie sie ihre Krankengeschichten beziehen können, wie das DGS weiter festhält.

Freiheitsstrafe und Busse

Im Mai 2008 hatte der Arzt im Aargau die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung erhalten. Wegen Verstosses gegen die Berufspflichten durch Missachtung des Selbstdispensationsverbots, der Betäubungs- und Heilmittelgesetzgebung sowie der Fortbildungspflicht wurde er mit Verfügung des DGS im September 2014 mit einer Verwarnung und einer Busse von 3000 Franken diszipliniert.

Das Bezirksgericht Zurzrach verurteilte den Arzt im März 2016 zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Zudem wurde er zu einer Busse von 8000 Franken wegen mehrfacher, teilweise qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.

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