

Zonenplan und Schutzverordnungen in Neckertal bereinigt

Wie die Gemeinde Neckertal informiert, hatte der Gemeinderat die kommunale Nutzungsplanung, also den Zonenplan und das Baureglement öffentlich aufgelegt. Gegen die Zonenplanung und das Baureglement sind etliche Einsprachen eingegangen. Diese wurden vom Gemeinderat bereinigt und demnächst wird für die Korrekturen eine öffentliche Auflage durchgeführt.
Der «grosse Grenzabstand» wird wieder eingeführt
Aus dem Baureglement wird die vormals vorgesehene Baumassenziffer wieder gestrichen. Dies hat der Gemeinderat unter Berücksichtigung vieler Einsprachen und nach Abklärung zur zukünftigen Entwicklung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) so entschieden. Das PBG wird 2022 dahingehend revidiert, dass die Gemeinden den «grossen Grenzabstand» wieder in die Baureglemente aufnehmen können. Der Gemeinderat erachtet diese Gesetzesanpassung als sehr sinnvoll und möchte dies im neuen Baureglement der neuen Gemeinde Neckertal auch so berücksichtigt haben.
Rekurs gegen Korrekturauflage erst nach Gesamtentscheid möglich
Das Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen sieht ein mehrstufiges Verfahren für die Zonenplangenehmigung vor. Die Einsprechenden haben daher bis jetzt, Mitte Februar 2022, auch noch keinen Einspracheentscheid erhalten. Dies wird im Anschluss an die Korrekturauflage erfolgen. Einzuholen ist dann noch die Zustimmung der Stimmbürger (fakultatives Referendum) und der Genehmigungsentscheid des AREG. Ein allfälliger Rekurs kann erst dann und nur gegen den Gesamtentscheid erhoben werden.
Viele Rückmeldungen zur Schutzverordnung seitens der Bewohner
Der Gemeinderat hat das Inventar der Einzelkulturobjekte und der Ortsbildschutzgebiete einer öffentlichen Mitwirkung unterstellt. Die interessierte Bevölkerung hatte die Möglichkeit, die Pläne, das Inventar und die Schutzverordnung einzusehen und an einer ausgedehnten Sprechstunde teilzunehmen. Davon wurde rege Gebrauch gemacht. Dem Gemeinderat sind viele Rückmeldungen gemacht worden, welche zurzeit überprüft und je nach dem in die Schutzverordnung oder in das Schutzreglement eingebaut werden.
Die Naturschutzverordnung wird intensiv diskutiert
Der Gemeinderat rechnet damit, dass die Schutzverordnung und das Schutzreglement für den Kulturgüterschutz im ersten Halbjahr 2022 öffentlich aufgelegt werden können. Für die Schutzverordnung Naturschutz wurden in den letzten zwei Jahren entsprechende Feldaufnahmen gemacht und ein erstes Inventar zusammengestellt. Die Schutzverordnungen der Gemeinden werden ein wichtiges Instrument in der Biodiversitätsstrategie des Kantons darstellen. Der Gemeinderat diskutiert nun dieses Inventar intensiv, bevor er es in die Vorprüfung beim Kanton gibt. Auch hier ist zuerst die Mitwirkung und nachher die Auflage geplant.
Der Gewässerraum muss festgestellt werden
Ein weiterer Bestandteil der Gesamtplanung sind die Sondernutzungspläne für die Feststellung des Gewässerraums. Im Moment gilt die Übergangsregelung für den Gewässerraum. Mit dem Sondernutzungsplan können die vorherrschenden Situationen abgebildet werden. Aktuell wurde die Gewässerraumfeststellung für den Aachbach im Gebiet Aachsäge gemacht. Hier wird demnächst die Mitwirkung und Auflage erfolgen. Weitere Gebiete entlang des Neckers sollen folgen. Entsprechende Anfragen und Aufträge an spezialisierte Büros sind in Vorbereitung.
Strassenplan
Der neue Strassenplan befindet sich aktuell beim Kanton. Mit Rückstellung eines Streitfalles konnte die Gemeinde ihn trotzdem schon zur Genehmigung einreichen.
Der Gemeindefusion steht bezüglich Zonenplan nichts im Wege
Die Gemeinden Hemberg und Oberhelfenschwil sind bezüglich Zonenplan und Schutzverordnungen ziemlich im gleichen Zeitplan wie Neckertal. Selbstverständlich wurden die Planungen und die dazugehörenden Baureglemente aufeinander abgestimmt, sodass die Zusammenführung der Planungen ohne grössere Probleme erfolgen kann.