Wie die Gemeinde Nesslau berichtet, hat sich der Gemeinderat zur geplanten Errichtung einer Drohnen-Flugzone im Gebiet Säntis ab März 2022 negativ geäussert.
Ortseinfahrt Nesslau auf der Toggenburgerstrasse.
Ortseinfahrt Nesslau auf der Toggenburgerstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Armee beabsichtigt im Gebiet Säntis ab März 2022 nebst den jährlichen 110 Schiesstagen eine Drohnen-Flugzone einzuführen. Diese soll während zusätzlichen 40 Tagen genutzt werden.

Die Gebiete Stockberg, Risipass, Lütispitz, Gräppelensee bis Älpli sind beliebte und stark besuchte Wandergebiete im Herbst. Von Januar bis März werden die Gebiete Stockberg, Risipass und Schafwiis häufig mit Schneeschuhen oder bei Skitouren begangen.

Infolge Wegsperrungen und Zutrittsverboten im Schiessgebiet wird das freie Zutrittsrecht zu Wald und Weide sowie auf Wanderwegen und im Gebirge in unzumutbarer Weise eingeschränkt. Im geplanten Gebiet liegen zudem zahlreiche Schutzgebiete, die auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene geschützt sind.

Lebensräume von bedrohten und sensiblen Tierarten

Betroffen sind unter anderem das eidgenössische Jagdbanngebiet Säntis, die Moorlandschaft Schwägalp, das BLN Gebiet Säntis sowie mehrere Wildruhezonen in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden.

Sie enthalten unter anderem Lebensräume von bedrohten und sensiblen Tierarten (z. B. Auerhuhn, Steinadler). Der Gemeinderat hat sich deshalb in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesamt für Zivilluftfahrt zur Errichtung einer Drohnen-Flugzone negativ geäussert.

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