Wie die Gemeinde Neckertal mitteilt, sind während des fakultativen Referendums keine Unterschriften eingegangen. Das Reglement tritt rückwirkend in Kraft.
Blick auf den Fluss Necker im Neckertal Toggenburg.
Blick auf den Fluss Necker im Neckertal Toggenburg. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat setzt das Reglement für Beiträge an denkmalpflegerische Mehraufwände rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.

Der Gemeinderat Neckertal stellt fest, dass das Reglement für Beiträge an denkmalpflegerische Mehraufwände rechtskräftig wird (Gesamtentscheid vom 16. Januar 2024), da während des fakultativen Referendums keine Unterschriften eingegangen sind.

Der Gemeinderat hat den Vollzugsbeginn rückwirkend per 1. Januar 2024 festgesetzt.

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