Wie die Gemeinde Neckertal mitteilt, wird die Ortsplanung für das ehemalige Gemeindegebiet Hemberg per 1. September 2023 rechtskräftig.
Blick auf den Fluss Necker im Neckertal Toggenburg.
Blick auf den Fluss Necker im Neckertal Toggenburg. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

In den letzten Wochen hatte die Ortsplanung für das ehemalige Gemeindegebiet Hemberg die letzte Hürde übersprungen und wird per 1. September 2023 rechtskräftig.

Dies ist insbesondere beachtenswert und eine grosse Freude, weil damit zum ersten Mal eine sogenannte Auszonungsgemeinde über eine Ortsplanung verfügt, welche dem neuen Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen (PBG) entspricht.

Konkret wurde während der 14-tägigen Frist zur Eröffnung des Gesamtentscheids bezüglich Zonenplan und Baureglement Gemeinde Neckertal (Grundbuchkreis Hemberg) kein Rekurs erhoben.

Somit kommt ein ausserordentlicher langer Planungsprozess zu seinem Abschluss. Eine von drei Ortsplanungen der fusionierten Gemeinde Neckertal ist dank guten Vorarbeiten nun im Trockenen.

Beschleunigte Ortsplanung in Folge neuer gesetzlicher Grundlagen

So konnte die eine Ortsplanungsgenehmigung schneller vollzogen werden als aufgrund der Komplexität zu hoffen war.

Im Mai 2014 wurde das Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) und im Oktober 2017 das Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (PBG) in Kraft gesetzt.

Die totalrevidierten Erlasse zogen eine Anpassung und Bereinigung der kommunalen Ortsplanungsinstrumente nach sich.

Die Zielsetzungen der neuen gesetzlichen Grundlagen umfassen die haushälterische Nutzung der bestehenden Bauzone und insbesondere die Siedlungsentwicklung nach innen.

Verteilung des Wachstumspotenzials durch Ortsplanungsrevision

Die Revision der Richtpläne sowie des Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement) für die drei Grundbuchkreise Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg erfolgte demzufolge nicht, um die Ortsplanung der Gemeinde neu zu erfinden, sondern um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Im Rahmen der kantonalen Richtplanung sind die Wachstumsziele des Kantons definiert worden.

Gleichzeitig erfolgte eine Verteilung des Wachstumspotenziales auf die Regionen. Im Kanton St.Gallen profitieren die Stadtgemeinden und die Agglomeration deutlich stärker vom zugewiesenen Potenzial.

Bauzonenflächenreduktion in Toggenburg führt zu Problemen

Die Region Toggenburg wird diesbezüglich unterdurchschnittlich berücksichtigt. Einzelne Gemeinden, darunter auch die ehemaligen Gemeinden Hemberg, Oberhelfenschwil und Neckertal, müssen ihre Bauzonenflächen reduzieren.

Die Gemeinde Hemberg musste konkret 17'000 Quadratmeter Bauland in Nichtbauzonen umwandeln.

Diese Vorgabe führt zu vielen Auszonungen und zu keinem neuen Bauland. Der Gestaltungs- und Planungsspielraum der Gemeindebehörde war aufgrund der restriktiven Vorgaben leider klein.

Die Ziele waren, die Vorgaben minimalst zu erfüllen, für Rechtssicherheit zu sorgen und trotzdem Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und zuzulassen.

Baureglement-Update im Zeichen des Ortsbildschutzes

Mit dem neuen Planungs- und Baugesetz des Kantons wurde auch das Baureglement revisionsbedürftig, dies im Einklang mit den beiden Fusionspartnergemeinden und dem Ortsbildschutz.

In diesem Sinn wird für das ehemalige Gemeindegebiet Hemberg nun ein Baureglement rechtsgültig, wie es dann auch für das gesamte Gemeindegebiet vorgesehen ist, wenn dann die Ortsplanungen auch für Neckertal alt und Oberhelfenschwil abgeschlossen sein werden.

Nebst dem nun abgeschlossenen Planungsprozess für Hemberg laufen die entsprechenden, bereits weit fortgeschrittenen Prozesse für die Grundbuchkreise Neckertal alt und Oberhelfenschwil weiter, welche trotz Fusion separat geführt werden und einen unterschiedlichen Stand vorweisen.

Ortsplanungen in Neckertal und Oberhelfenschwil im Genehmigungsverfahren

So stehen die Ortsplanungen Neckertal alt und Oberhelfenschwil ebenfalls im Genehmigungsverfahren.

Erst wenn auch die noch laufenden beiden Planungsprozesse abgeschlossen sind, können die Ortsplanungen für die Gemeinde Neckertal zusammengelegt werden, damit einheitliche und nachvollziehbare Grundlagen für Planungspersonen und Bauherrschaften zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat Neckertal hat den Vollzugsbeginn der Ortsplanung Hemberg auf den 1. September 2023 festgelegt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

OberhelfenschwilFusionNeckertalHemberg