Wie die Gemeinde Neckertal meldet, liegt die Schutzverordnung Natur- und Landschaftsschutz für den Grundbuchkreis Oberhelfenschwil ab 29. Januar 2024 auf.
Blick auf den Fluss Necker im Neckertal Toggenburg.
Blick auf den Fluss Necker im Neckertal Toggenburg. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die neue Schutzverordnung Natur- und Landschaftschutz für den Grundbuchkreis Oberhelfenschwil ist zur öffentlichen Auflage bereit.

Die Verordnung umfasst insbesondere den Schutz von Naturschutzgebieten, Hecken, Lebhägen, Ufergehölzen, Einzelbäumen, Biotopen und so weiter. Sie ersetzt die bestehende Schutzverordnung der Gemeinde Oberhelfenschwil.

Die Aufarbeitung der neuen Grundlagen wurde auf die Scherrer Ingenieurbüro AG übertragen und erforderte komplexe und zeitintensive Detailabklärungen.

Kantonale Vorprüfung hat stattgefunden

Das Mitwirkungsverfahren wurde in der damaligen Gemeinde Oberhelfenschwil vom 18. August bis 16. September 2022 durchgeführt.

Dazu wurde am 29. August 2022 an einer öffentlichen Orientierungsversammlung über die Schutzverordnung orientiert.

Sämtliche Bewirtschafter wurden persönlich angeschrieben und orientiert. Eine kantonale Vorprüfung hat ebenfalls stattgefunden.

Grenzbereiche infolge Fusion bereinigt

Erkenntnisse aus dem Mitwirkungsverfahren und aus der Vorprüfung wurden durch den Gemeinderat gesichtet und wo möglich in die Plan- und Reglementunterlagen eingearbeitet.

Im letzten Jahr wurden infolge Fusion der Gemeinden Oberhelfenschwil und Neckertal noch die Grenzbereiche bereinigt und aufeinander abgeglichen.

Die genau Auflage kann auf der Webseite der Gemeinde abgerufen werden.

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