Neckertal legt Gemeindestrassenplan St. Peterzell auf
Wie die Gemeinde Neckertal mitteilt, wurde der Teilstrassenplan St. Peterzell/Neuklassierung Fussweg erste Klasse und Gemeindestrasse dritte Klasse erlassen.

Im Zuge der Gesamtrevision des Gemeinstrassenplans alt Neckertal musste infolge eines hängigen Rekurses ein Teilgebiet von der Genehmigung ausgeschlossen werden.
Zwischenzeitlich haben sich die betroffenen Grundeigentümer gütlich geeinigt und es kann nun ein neuer Teilstrassenplan über die betroffenen Grundstücke erlassen werden.
Der Gemeinderat hat am 26. September 2023 in Anwendung von Artikel 39 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) die Plananpassung Teilstrassenplan St. Peterzell/Neuklassierung Fussweg erste Klasse und Gemeindestrasse dritte Klasse erlassen.
Während der Mitwirkungsfrist vom 30. Oktober bis 29. November 2023 sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Teilstrassenplan liegt öffentlich auf
Für die Anpassung des Strassenplans mittels Teilstrassenplan ist das Planverfahren nach Artikel 39 Strassengesetz durchzuführen.
Der Teilstrassenplan liegt nach Artikel 41 Absatz eins StrG während 30 Tagen, das heisst vom 3. Januar bis 2. Februar 2024 im Gemeindehaus Mogelsberg, in der Ratskanzlei oder auf der Gemeindewebseite zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat Neckertal Einsprache erhoben werden.
Berechtigung zur Einsprache
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Artikel 45 StrG und Artikel 45 Absatz eins des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.