Der Gemeinderat Mosnang hat den erarbeiteten Sondernutzungsplan «Gewässerraum Sonnhaldenbach» zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.
Mitwirkungsprozesse sind wichtiger Bestandteil der Entscheidungsfindung. - Stadt Wetzikon
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Wie die Gemeinde Mosnang informiert, sind die Gemeinden im Kanton St.Gallen gemäss Planungs- und Baugesetz dazu verpflichtet, den Gewässerraum nach Bundesgesetzgebung festzulegen. Massgebend sind das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer und die Gewässerschutzverordnung. Der Gemeinderat Mosnang sieht diese Arbeiten im Rahmen der Revision der Ortsplanung vor.

Im Bereich des bebauten Gebiets entlang des Sonnhaldenbaches wurde im Jahr 2017 ein Baulinienplan erarbeitet, um den Gewässerraum zu sichern. Der rechtskräftige Baulinienplan «Obere Sonnhalde» hat den Gewässerabstand noch mit differenzierten Baulinien (alte Praxis, Baulinien für Bauten und Baulinien für Anlagen) geregelt. Solche Baulinienpläne sind bei einer gesamtflächigen Ausscheidung der Gewässerräume zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Zudem wurde der Sonnhaldenbach nicht wie ursprünglich vorgesehen auf der gesamten Länge offengelegt.

So besteht nun im westlichen Bereich des Baulinienplans «Obere Sonnhalde» eine Diskrepanz zwischen den Baulinien und dem eigentlichen Verlauf des Gewässers. Deshalb hat der Gemeinderat aufgrund eines bevorstehenden privaten baulichen Vorhabens die Erarbeitung eines Sondernutzungsplans «Gewässerraum Sonnhaldenbach» veranlasst. Der vom Büro ERR Raumplaner AG, St. Gallen erarbeitete Sondernutzungsplan wurde vom Gemeinderat zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.

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