

Lohngleichheit in der Gemeinde Kirchberg ist gewährleistet

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG) verpflichtete seit 1. Juli 2020 alle Arbeitgebende mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, eine Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchzuführen.
Diese Analyse musste durch ihre gesetzliche, für die Revision und Kontrolle zuständige Behörde (Geschäftsprüfungskommission) oder ein anderes zugelassenes Revisionsunternehmen (Externe Revisionsstelle) bis spätestens 30. Juni 2022 überprüft werden.
Analyse mittels Standard-Tool des Bundes
Arbeitgebende mit 100 oder mehr Mitarbeitenden (Teilzeitmitarbeitende gelten als Vollzeitmitarbeitende) müssen diese betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse anhand einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchführen.
Der Bund stellte dafür allen Arbeitgebenden das kostenlose Standard-Analyse-Tool «Logib» zur Verfügung.
Ergebnis der Überprüfung
In der Einheitsgemeinde Kirchberg wurden die Löhne von 393 Mitarbeitenden, davon 315 Frauen (80,2 Prozent) und 78 Männer (19,8 Prozent) im Referenzmonat März 2021 untersucht. Die Prüfung hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Lohndatenbasis für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 Frauen 1,3 Prozent weniger verdienen als Männer.
Weil der Wert unter der vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann definierten Toleranzschwelle von fünf Prozent liegt, kann davon ausgegangen werden, dass keine begründete Vermutung einer systematischen Lohndiskriminierung vorliegt.
Die verbleibende, weder durch Unterschiede in den persönlichen Qualifikationsmerkmalen noch durch arbeitsplatzbezogene Merkmale zu erklärende Lohndifferenz ist statistisch nicht signifikant. Dies bedeutet, dass zwischen Frauen und Männer gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte, unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht.
Bestätigung des unabhängigen Wirtschaftsprüfers
Die OBT AG, Weinfelden, als unabhängige Stelle hat in ihrem Bericht vom 25. Mai 2022 als Schlussfolgerung festgestellt, dass sie bei der formellen Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse der Gemeinde Kirchberg SG nicht auf Sachverhalte gestossen ist, aus denen geschlossen werden müsste, dass die Lohngleichheitsanalyse für den Referenzmonat März 2021 während der Berichtsperiode vom 2. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 nicht in allen Belangen den Anforderungen gemäss Artikel 13d GlG und Artikel 7 der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse entspricht.
Keine Massnahmen erforderlich
Gestützt auf dieses Ergebnis müssen in der Gemeinde Kirchberg keine Massnahmen ergriffen werden, um den verfassungsmässigen Anspruch auf Lohngleichheit zu gewährleisten. Die Lohngleichheitsanalyse müsste bei einem allfällig vorhandenen Geschlechtereffekt alle vier Jahre wiederholt werden.
Zeigt die Lohngleichheitsanalyse, dass die Lohngleichheit eingehalten ist, so werden die Arbeitgebenden gemäss Gleichstellungsgesetz von der Analysepflicht befreit. Die Gemeinde Kirchberg ist damit, vorbehältlich von künftigen Gesetzesänderungen, von künftigen Lohngleichheitsanalysen befreit.