Im Rahmen der Gesamtüberprüfung aller Fussgängerstreifen im Kanton St. Gallen sind beim Übergang bei der Lindenkreuzung Sicherheitsmängel festgestellt werden.
Neugestaltung der Lindenkreuzing in Mosnang. - Gemeinde Mosnang
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Auslöser für die Veränderungen ist die Überprüfung der Fussgängerstreifen im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung im Jahre 2014. Der Fussgängerübergang bei der Lindenkreuzung soll ersatzlos aufgehoben werden und die Kantonsstrasse soll gegenüber den Gemeindestrassen vortrittsberechtigt werden.

In zahlreichen Besprechungen hat sich der Gemeinderat mit dem Kanton St. Gallen auf eine Lösung geeinigt und die nach Strassengesetz vorgesehene Anhörung positiv beantwortet. Als Folge der Veränderung an der Kantonsstrasse plant der Gemeinderat nun auch Anpassungen an den Einmündungen der Libinger- und Hinterdorfstrasse, um dem Fussgängerschutz eine notwendige Achtung zu würdigen.

Umsetzung erfolgt zusammen mit den Anpassungsarbeiten an der Kantonsstrasse

Die Libingerstrasse soll bis zur Höhe Kirche mit einem Trottoir entlang der Kirchenmauer ergänzt werden und dort in das bestehende Trottoir übergehen. Somit werden die Strasse und das bestehende Trottoir etwas nach Nordwesten verschoben.

Bei der Einmündung «Hinterdorfstrasse» soll das Trottoir durchgehend angelegt werden und so die Libinger strasse gegenüber der Hinterdorfstrasse vortrittsberechtigt werden. Der Gemeinderat hat das Projekt in der Investitionsrechnung 2021 vorgemerkt und wird den Kredit über Fr. 235'000.00 anlässlich der Bürgerversammlung vom Herbst 2020 beantragen.

Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Anpassungsarbeiten an der Kantonsstrasse. Vorbehalten bleibt das positiv erfolgte Auflageverfahren.

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