Toggenburg

Letzte Abklärung der flankierenden Massnahmen für Bütschwil

Nau.ch Lokal
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Toggenburg,

Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mitteilt, werden Ergebnisse zu den flankierenden Massnahmen bei der Umfahrung Brütschwil im Frühling 2023 präsentiert.

Die Ortseinfahrt der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil im Wahlkreis Toggenburg im Kanton St. Gallen.
Die Ortseinfahrt der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil im Wahlkreis Toggenburg im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Das kantonale Tiefbauamt und die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil planen flankierende Massnahmen zur Umfahrung Bütschwil.

2022 fand das Mitwirkungsverfahren statt. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung werden verschiedene Optimierungen geprüft.

Die Abklärungen sind weit fortgeschritten, sodass die Ergebnisse im Frühling 2023 der Bevölkerung präsentiert werden können.

Zwei verschiedene Strassenprojekte sind geplant

Die flankierenden Massnahmen zur Umfahrung Bütschwil werden durch den Kanton und die politische Gemeinde in zwei verschiedenen Strassenprojekten umgesetzt.

Über das Projekt der Gemeinde befinden die Stimmbürger an der Urne. Das Projekt des Kantons wird dem Gemeinderat gemäss Art. 35 des Strassengesetzes zur Stellungnahme unterbreitet.

Der Gemeinderatsbeschluss untersteht anschliessend dem fakultativen Referendum.

Zurzeit werden an den beiden Projekten letzte Optimierungen vorgenommen und Abklärungen getroffen.

Abklärungen stehen kurz vor Abschluss

Von besonderem Interesse sind die technische Machbarkeit sowie die Finanzierung eines Bushofs im Gebiet Hofwiesen sowie alternative Lösungsansätze wie die räumliche Verlegung der Bushaltestelle.

Die Abklärungen stehen kurz vor Abschluss, so dass der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil voraussichtlich im Mai über das Kantonsstrassenprojekt befinden kann.

Anschliessend wird die Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung sowie mittels Gemeindemitteilungsblatt über die beiden Projekte sowie die Referendumsauflage (Kantonsstrassenprojekt) informiert.

Eine allfällige Referendumsabstimmung würde im zweiten Halbjahr 2023 zeitgleich mit der Urnenabstimmung zum Strassenprojekt der politischen Gemeinde durchgeführt.

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