Wie die Gemeinde Kirchberg SG informiert, wollen der Bund und Kanton an den Kantonsstrassen 13-2 und 45 Lärmschutzmassnahmen durchführen.
Blick auf die Gemeinde Kirchberg (SG).
Blick auf die Gemeinde Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Auf zwei Kantonsstrassen im Gebiet der Politischen Gemeinde Kirchberg werden Lärmimmissionen verursacht, welche zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung führen.

Der Kanton St.Gallen hat die betroffenen Strassenabschnitte geprüft und geeignete Lärmschutzmassnahmen erarbeitet.

Die Politische Gemeinde Kirchberg wurde nun zu den Lärmschutzvorhaben angehört.

Schallschutzfenstern als Lärmschutzmassnahmen

Betroffen sind die Kantonsstrasse Nummer 13-2 und Nummer 45.

Die Kantonsstrasse 13-2 führt von der Kantonsgrenze/TG (Ostumfahrung) über die Umfahrung Bazenheid nach Bütschwil.

Bei zwei Liegenschaften werden die Immissionsgrenzwerte überschritten. Als Massnahme wird der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft.

Immissionsgrenzwerte bei Liegenschaften

Die Kantonsstrasse 45 führt von der Kantonsgrenze/TG (Rickenbach) über Kirchberg und Gähwil nach Mühlrüti (bis Nummer 40).

Auf den untersuchten Abschnitten (Stelz bis Ferenloo und Gähwil) verursacht die Kantonsstrasse 45 wesentliche Lärmimmissionen.

Es werden jedoch bei keinen Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte überschritten.

Im Zuge der Strassensanierung in Gähwil ist der Einbau eines lärmmindernden Belags vorgesehen.

Bund und Kanton tragen die Kosten

Die anfallenden Kosten für die zwei erwähnten Lärmschutzmassnahmen werden vollumfänglich von Bund und Kanton getragen.

Zu den geplanten Lärmschutzmassnahmen hat der Gemeinderat gegenüber dem Kanton in positivem Sinne Stellung genommen.

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