Kirchberg SG: Schlussabrechnung der Abwasserreinigungsanlage
Wie die Gemeinde Kirchberg SG berichtet, entfallen rund 575'590 Franken der Sanierung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Bazenheid auf die Gemeinde.

Die bestehenden Vorfaul-/Stapelräume bei der ARA Bazenheid wurden im Jahr 1982 erstellt. In den Jahren 1999 bis 2002 wurde die erste Etappe der Sanierung der Kläranlage ausgeführt.
Dabei wurden unter anderem die Isolation und Verkleidung bei den Faulräumen neu erstellt. Im 2020 musste zweimal ein Überlaufen eines Turms festgestellt werden, da die alten Leitungen Probleme verursachten.
Weil eine Leitung durchgerostet war, wurde umgehend eine Sanierung der Faultürme eingeleitet, denn bei einem Leitungsbruch hätte die Gefahr bestanden, dass 2000 Kubikmeter Schlamm unkontrolliert auslaufen.
Im Januar 2021 wurde mit der Entleerung des ersten Faulturms begonnen. Mit den Sanierungsarbeiten an den Anlagen konnte nur nach der vollständigen Leerung begonnen werden.
Die Bausubstanz bietet eine Nutzung für mindestens weitere 20 Jahre
Dabei musste die Anlieferung des Schlammes zur Entsorgung mit dem Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid (ZAB) koordiniert werden.
Nach der Leerung konnte der bauliche Zustand des Faulraumes aufgenommen werden. Dazu wurden ein Gerüst gestellt und Kernbohrungen entnommen, welche im Labor untersucht wurden.
Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Bausubstanz gut ist und eine Nutzung für mindestens weitere 20 Jahre gewährleistet ist. Mit der Planung wurden die Leitungsführungen überprüft und verbessert.
Anschliessend wurden sämtliche Leitungen und die Elektroanlagen ersetzt. Im 2022 wurde der zweite Faulturm entleert und saniert. Die Sanierungsarbeiten konnten im Sommer 2022 abgeschlossen werden.
Die Sanierungskosetn liegen über dem Kostenvoranschlag
Der Kosten für die Sanierung der beiden Vorfaul-/Stapelräume beliefen sich auf insgesamt rund 1084 Millionen Franken, 1,98 Prozent über dem Kostenvoranschlag.
Davon entfallen rund 575'590 Franken auf die politische Gemeinde Kirchberg.
Die verbleibenden Kosten werden über die Investitionskostenanteile den Grosseinleitern und der Gemeinde Lütisburg berechnet.