Kirchberg SG: Mitwirkung zum Sondernutzungsplan
Wie die Gemeinde Kirchberg SG mitteilt, soll am Nuetenwilbach in Bazenheid auf einem Teilabschnitt der Gewässerraum festgelegt werden.

Dazu soll ein Sondernutzungsplan erlassen werden. Gleichzeitig ist auch die Ausscheidung einer Baulinie Waldabstand auf dem Grundstück Nuetenwilerstrasse 29 vorgesehen.
Der Eigentümer des Grundstückes Nummer 382, Nuetenwilerstrasse 29, Bazenheid, plant bauliche Veränderung auf seinem Grundstück.
Da durch dieses Grundstück ein Bach verläuft, soll für den Nuetenwilbach auf einem Teilabschnitt der Gewässerraum nach der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung festgelegt werden.
Einwohner haben die Möglichkeit, sich einzubringen
Ausserdem soll eine Baulinie Waldabstand festgelegt werden. Für diese Festlegungen soll ein Sondernutzungsplan erlassen werden.
Vor dem Erlass des Sondernutzungsplans wird gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz und kantonalem Planungs- und Baugesetz ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt, was bedeutet, dass die Bevölkerung kann sich während der Mitwirkung einbringen und zum Sondernutzungsplan Stellung nehmen.