Wie die Gemeinde Kirchberg SG informiert, führt die Gemeinde das Mitwirkungsverfahren zu den Planerlassen Wohnbebauung auf dem ehemaligen Areal Rosenau durch.
Blick auf die Gemeinde Kirchberg (SG).
Blick auf die Gemeinde Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Auf dem ehemaligen Areal Rosenau in Kirchberg soll eine neue Wohnbebauung realisiert werden.

Der geltende Überbauungsplan aus dem Jahr 1984 soll dabei durch einen neuen Sondernutzungsplan ersetzt werden.

Zu den Planerlassen wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Wohnbebauung soll qualitativ hochwertige Siedlung bilden

Im Jahr 2018 hat die Cadina AG das Grundstück Nummer 934, Areal Rosenau, erworben.

Bis zum Umzug des Tertianum Rosenau nach Bazenheid wurde dort das Alters- und Pflegeheim betrieben.

Im Jahr 2022 wurde dann durch den Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (TISG) als vorübergehende Nutzung ein Flüchtlingszentrum betrieben.

Zukünftig soll eine Wohnbebauung realisiert werden, welche zusammen mit der geschützten Villa Rosenau attraktive und gut nutzbare Freiräume sowie eine qualitativ hochwertige Siedlung bildet.

Privater Architekturwettbewerb durchgeführt

Die Eigentümerin hat über die künftige Bebauung des Grundstückes Nummer 394 einen privaten Architekturwettbewerb im selektiven Verfahren mit fünf Büros durchgeführt.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die neue städtebauliche Identität, die zukünftigen Nutzungen sowie die optimale Freiraumorganisation für das Grundstück Nummer 934 überprüft.

Das Siegerprojekt des Architekturbüros Baumschlager Eberle AG bildet die Grundlage für den Sondernutzungsplan Rosenau.

Erlass eines Teilstrassenplans Rosenau ebenfalls vorgesehen

Der neue Sondernutzungsplan ersetzt den bestehenden Überbauungsplan Rosenau und sichert die Qualitäten des Wettbewerbs.

Das Vorprojekt wurde am Dienstag, 21. März 2023, der Öffentlichkeit zugestellt.

Nebst dem Sondernutzungsplan Rosenau ist auch der Erlass eines Teilstrassenplans Rosenau vorgesehen.

Mit dem Teilstrassenplan soll die bereits bestehende südseitige Erschliessung der Grundstücke Nummer 1902 und 2626 ab der Froheimstrasse auch öffentlich-rechtlich gesichert werden.

Bevölkerung kann zu den Planerlassen Stellung nehmen

Der Teilstrassenplan wird parallel zum Sondernutzungsplan in die Mitwirkung gegeben.

Vor dem Erlass des Sondernutzungsplans und des Teilstrassenplans Rosenau wird gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz, kantonalem Planungs- und Baugesetz sowie kantonalem Strassengesetz ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Das heisst, die Bevölkerung kann sich während der Mitwirkung einbringen und zu den Planerlassen Stellung nehmen.

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