Jugendschutz-Testkäufe: 9 von 14 Betrieben mit Verstössen
Jugendschutz-Testkäufe in Bütschwil-Ganterschwil zeigen: Mehr als die Hälfte der 14 geprüften Betriebe verkaufte unerlaubt Alkohol, teils auch Tabakwaren.

Die eidgenössischen und kantonalen Jugendschutzbestimmungen verbieten den Verkauf von Bier, Wein und anderen gegorenen Getränken an unter 16-Jährige, schreibt die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil. Spirituosen und Nikotin- und Tabakwaren, inklusive E-Zigaretten dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft werden.
In der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil werden regelmässig Jugendschutz-Testkäufe durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob sich die Gastwirtschaftsbetriebe und Verkaufsstellen an die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Alkohol- und Tabakverkauf halten.
Die Testkäufe erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gesundheitsvorsorge ZEPRA und dem Blauen Kreuz St. Gallen-Appenzell.
Kontrollen zeigen klare Mängel
Das Resultat der kürzlich durchgeführten Kontrollen: Insgesamt wurden 14 Betriebe geprüft. Fünf Betriebe hatten sich an alle Vorgaben gehalten.
In neun Betrieben wurden alkoholische Getränke verkauft und in zwei davon zusätzlich Tabakwaren. Die betroffenen Betriebe wurden angeschrieben.






