Wie die Gemeinde Kirchberg SG mitteilt, sollen am 1. Juni 2023 leer stehende Wohnungen und Wohnhäuser bis 5. Juni 2023 beim Einwohneramt gemeldet werden.
Landschaftsaufnahme in Kirchberg (SG).
Landschaftsaufnahme in Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Weite Kreise der Wirtschaft, der Baustatistik und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz.

Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.

Die Gemeinden sind verpflichtet, die Zählungen auf ihrem Gemeindegebiet durchzuführen und dem BFS Meldung zu erstatten.

Die Erhebung stützt sich auf das Bundesstatistikgesetz und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes.

Angaben werden vom Bundesamt für Statistik benötigt

Hauseigentümer und Liegenschaftenverwaltungen sind gestützt auf den Anhang zur vorgenannten Verordnung verpflichtet, ihre am 1. Juni 2023 leer stehenden Wohnungen und Wohnhäuser bis Montag, 5. Juni 2023, beim Einwohneramt Kirchberg zu melden.

Diese Angaben werden vom Bundesamt für Statistik benötigt und geben Auskunft über die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftenmarkt.

Als leer stehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen sowie Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni 2023 unbesetzt, aber bewohnbar sind oder die zur dauernden Miete (mindestens drei Monate) oder zum Kauf angeboten werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BFSKirchberg (SG)