

Gräberräumungen auf den Friedhöfen von Nesslau

Wie die Gemeinde Nesslau informiert, plant sie im Frühling 2022 Grabräumungen auf vier der insgesamt sechs Friedhöfen. Die Angehörigen wurden – sofern die Gemeinde sie ausfindig machen konnte – Ende März 2022 über die Aufhebung der Gräber mit einem persönlichen Schreiben informiert.
Die gesetzliche Mindestgrabesruhe für Erdbestattungen beträgt 20, für Urnengräber 10 und für Kindergräber 15 Jahre. Für manche Angehörige ist es ein schwieriger Moment, wenn das Grab ihres Partners, der Eltern oder gar ihres verstorbenen Kindes aufgehoben wird. Dafür hat die Gemeinde grosses Verständnis. Verschiedentlich kommt es aber auch vor, dass eine Grabräumung umgehend nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gewünscht wird.
Diese Gräber sind von der Räumung betroffen
Auf dem Friedhof Krummenau werden die Gräber der Erdbestattungen 1998 bis 2001 (letzte Reihe rechter Friedhofteil) sowie die Urnengräber der Bestattungsjahre 2001 bis 2003 (eine Reihe) beseitigt.
Auf dem Friedhof Neu St. Johann sind die Erdbestattungen 1998 bis 2000 (zweite Reihe, vorderer Friedhofsteil, rechts) sowie die Urnengräber der Bestattungsjahre 2001 bis 2002 (rechter mittlerer Friedhofteil, hinterste Reihe) betroffen.
Auf dem Friedhof Nesslau werden die Erdbestattungen 1998 bis 1999 (hinterste Reihe, linker Friedhofteil) sowie auf dem Katholischen Friedhof Stein die Erdbestattungen 1998 bis 2000 (7 Gräber mittlerer Friedhofteil) geräumt.
Grabschmuck kann bis spätestens 21. Mai 2022 entfernet werden
Die Angehörigen werden ersucht, die Grabsteine, Kreuze, Pflanzen et cetera bis Samstag, 21. Mai 2022, zu entfernen. Über Grabmäler und Pflanzen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht geräumt werden, verfügt die Gemeinde. Jede Verantwortung und Haftbarkeit wird ausgeschlossen. Bei Fragen kann man die Gemeinderatskanzlei in Nesslau telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.