Gemeinde Kirchberg SG fordert zum Pflanzenrückschnitt auf
Wie die Gemeinde Kirchberg SG berichtet, werden die Grundeigentümer aufgefordert, ihre Pflanzen bis Ende November 2023 zurückzuschneiden.

Entlang verschiedener öffentlicher Strassen und Wege ragen Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen in den Strassenraum.
Solche Situationen beeinträchtigen die Verkehrssicherheit, den Strassenkörper und die Unterhaltsarbeiten an den Strassen.
Im Winter unter Schneelast kann sich diese Problematik weiter verschärfen.
Darum werden die Grundeigentümer aufgefordert, ihre Pflanzen bis Ende November 2023 auf die Abstände gemäss kantonalem Strassengesetz zurückzuschneiden.
Vorgaben für das Zurückschneiden
Pflanzen dürfen seitlich gar nicht und von oben bis auf 4,5 Meter über Strassen und 2,5 Meter über Geh- und Radwegen nicht in den Strassenraum (Lichtraum) ragen.
Hydranten für die Feuerwehr müssen gut ersichtlich und zugänglich sein. Auch Kandelaber (Strassenlampen) dürfen durch Pflanzen nicht beeinträchtigt werden.
Bereits beim Pflanzen und beim Erstellen von Zäunen und Mauern ist zu berücksichtigen, dass Bäume und Wälder an Kantonsstrassen sowie an Gemeindestrassen einen Strassenabstand von 2,5 Metern einhalten müssen.
Bei Hecken, Sträuchern und Zierbäumen beträgt der Strassenabstand 0,6 Meter. Bei Pflanzenhöhen über 1,8 Meter ist die Mehrhöhe dem Strassenabstand dazuzuschlagen.
Pflanzen und tote Einfriedungen an Kurven und Kreuzungen
Die Abstände werden ab Strassengrenze oder Strassenrand bis zum Stamm (Stockgrenze) gemessen.
Wo es die Verkehrssicherheit fordert, beispielsweise auf der Innenseite von Kurven und bei Kreuzungen, sind sichtbeeinträchtigende Pflanzen und tote Einfriedungen (Zäune, Mauern) verboten.
Für die Abfuhr des Schnittguts der Pflanzen bieten sich idealerweise die Häcksel-Touren vom 22./23./24. November 2023 an.
Für die Häcksel-Touren ist eine Anmeldung erforderlich.