Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im Kanton St. Gallen

    Im Kanton St. Gallen gilt ab Samstag, 25. April, ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe, das heisst bis zu einem Abstand von 200 Metern.

    Feuerverbot
    Ein Feuerverbotsschild. - Keystone

    Im Kanton St. Gallen ist ab Samstag, 25. April, im Wald und in Waldesnähe (200 m) das Entzünden von Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren bis auf Widerruf verboten. Es ist untersagt, im Wald oder in Waldesnähe Feuer zu entfachen.

    Das Verbot betrifft auch die Nutzung von offiziellen Feuerstellen. Verboten sind in diesen Perimetern ebenfalls das Abfeuern von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln ist ebenso verboten und aus ökologischen Gründen auch in normalen Zeiten nicht angebracht.

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