Ebnat-Kappel musste wegen des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes den Richtplan überarbeiten. Der Richtplan 2021 kann ab 1. Juni 2022 eingesehen werden.
Toggenburger Landschaft bei Ebnat-Kappel.
Toggenburger Landschaft bei Ebnat-Kappel. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Ebnat-Kappel informiert, legt das Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen (PBG) fest, dass die Ortsplanung Sache der politischen Gemeinden ist. Instrumente der Ortsplanung sind der kommunale Richtplan und die kommunalen Nutzungspläne. Die kommunalen Nutzungspläne sind Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement), Sondernutzungspläne und Schutzverordnung.

Der neue Richtplan wurde den Vorgaben des PBG angepasst. Er stellt die Bereiche Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastruktur für die Gemeinde Ebnat-Kappel gesamthaft, koordiniert und vernetzt dar. Er zeigt die langfristige Entwicklung der Gemeinde auf. Der Richtplan ist für den Gemeinderat sowie die nachgeordneten Kommissionen und Verwaltungsstellen wegleitend.

Er dient dem Gemeinderat als Führungsinstrument und als Entscheidgrundlage für raumplanerische Fragestellungen. Für die Bevölkerung ist der Richtplan eine Orientierungshilfe. Er zeigt auf, welche Ziele der Gemeinderat in der räumlichen Entwicklung der Gemeinde verfolgt.

Der Richtplan wurde mit einem Auszonungskonzept ergänzt

Ebnat-Kappel ist eine Gemeinde, die gemäss den Berechnungen des Kantons St. Gallen über zu viel Bauland verfügt und ihre Bauzone reduzieren muss. Insgesamt muss eine Fläche von 1,4 Hektar ausgezont werden. Im Auszonungskonzept wurden die potentiellen Flächen bezeichnet.

Die Umsetzung der Auszonungen folgt im Rahmen der Überarbeitung des Rahmennutzungsplans. Ein erster Entwurf des Richtplans wurde durch den Gemeinderat bereits im Mai 2020 dem Kanton St. Gallen, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Vorprüfung eingereicht. Das AREG hat im Oktober 2020 dem Gemeinderat den Vorprüfungsbericht zugestellt.

Gleichzeitig wurde das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Insgesamt sind sieben Mitwirkungen eingegangen. Aufgrund der eingegangenen Mitwirkungen und des Vorprüfungsberichts des AREG wurden die angeregten Anpassungen geprüft. Anschliessend wurde durch die ERR Raumplaner AG die Änderungen in den Richtplanbeschlüssen und -karten und dem Planungsbericht vorgenommen.

Im Juli 2021 wurde der neue Richtplan genehmigt

Im Juli 2021 hat der Gemeinderat den neuen Richtplan genehmigt. Nebst Planungsbericht, Richtplanbeschlüssen und -plänen, sind die Innenentwicklungsstrategie und das Auszonungskonzept Bestandteil des Richtplans 2021.

Die Kenntnisnahme durch den Kanton ist abgeschlossen

Der Richtplan wurde Ende August 2021 dem Kanton St. Gallen, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG), zur Kenntnisnahme eingereicht.

Die eingegangenen Stellungnahmen, die während der Mitwirkungsfrist eingegangen sind, wurden im September 2021 beantwortet. Die Kenntnisnahme des kommunalen Richtplans 2021 durch das AREG ging bei der Gemeinde im Februar 2022 ein.

Der Richtplan 2021 kann ab 1. Juni 2022 eingesehen werden

Der Richtplan 2021 kann über die Gemeindewebseite eingesehen werden. Zudem wird der Richtplan per 1. Juni 2022 auch auf dem Geoportal zugänglich gemacht. Als Nächstes wird der Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) überarbeitet.

Im Rahmen dieser Überarbeitung muss auch das Auszonungskonzept umgesetzt werden. Die Arbeiten werden durch eine Projektgruppe aus Vertretern des Gemeinderates und der Verwaltung begleitet und durch die ERR Raumplaner AG ausgeführt.

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