Ebnat-Kappel

Ebnat-Kappel informiert über Massnahmen zur Vogelgrippe

Nau.ch Lokal
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Toggenburg,

Wie die Gemeinde Ebnat-Kappel berichtet, wurden diverse Massnahmen gegen die Vogelgrippe beschlossen, um die Ausbreitung zu verhindern.

Ortseinfahrt Kappelerstrasse in Ebnat Kappel.
Ortseinfahrt Kappelerstrasse in Ebnat Kappel. - Nau.ch / Simone Imhof

In Europa wurden zahlreiche an der Vogelgrippe verstorbene Wildvögel gemeldet. Im November 2022 wurde das Virus im Kanton Zürich entdeckt.

Weitere Einschleppungen durch Wildvögel in die Schweiz sind wahrscheinlich.

Die ganze Schweiz wurde zum Kontrollgebiet erklärt

Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar.

Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat ein Massnahmenpaket beschlossen.

Biosicherheit muss gewährleistet werden

In ganzen Gebiet sind alle Geflügelhalter verpflichtet, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Nötigenfalls müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden.

Es müssen Massnahmen getroffen werden, um die Biosicherheit auf den Betrieben zu gewährleisten.

Diese Massnahmen gelten seit 28. November 2022 bis voraussichtlich 15. Februar 2023.

Geflügelhaltung sollen registriert werden

Sämtliche bekannten Geflügelhaltungen wurden durch den Kanton St.Gallen, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV), informiert.

Nicht registrierte Haltungen werden gebeten, die Tierhaltung dem Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen zu melden.

Dadurch können die Tierhalter gezielt informiert werden. Das Formular für die Erfassung der Geflügelhaltung finden sich auf der Webseite der Gemeinde Ebnat-Kappel.

Verschärfung oder Verlängerung der Massnahmen sind möglich

In Bezug auf die Wildvögel arbeitet das AVSV eng mit dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei zusammen.

Tot aufgefundene Wasser- oder Greifvögel werden durch den zuständigen kantonalen Wildhüter beprobt und fachmännisch entsorgt.

Entsprechende Meldungen sollen direkt an die Wildhut gemeldet werden.

Das AVSV schliesst nicht aus, dass es zu einer Verschärfung oder Verlängerung der Massnahmen kommt, falls sich das Seuchengeschehen weiter ausbreitet.

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