Wie die Gemeinde Ebnat-Kappel mitteilt, wurden die Grundsteuersätze und Beförsterungskosten für das laufende Jahr festgelegt.
Die Gemeindeverwaltung in Ebnat-Kappel.
Die Gemeindeverwaltung in Ebnat-Kappel. - Nau.ch / Simone Imhof
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Kürzlich wurde sämtlichen Grundeigentümern/Nutzniessern die Grundsteuerrechnung 2023 zugestellt.

Die Grundsteuer wird jährlich auf die in der Gemeinde gelegenen Grundstücke erhoben.

Steuerpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen, die zu Beginn des Steuerjahres Eigentümer oder Nutzniesser eines Grundstücks sind.

Steueransatz von natürlichen und juristischen Personen

Massgebend für die Besteuerung ist der am 1. Januar des laufenden Jahres gültige Steuerwert des Grundstückes (Verkehrswert oder Ertragswert).

Der Steueransatz beträgt 0,8 Promille für Grundstücke von natürlichen und juristischen Personen und 0,2 Promille für Grundstücke von juristischen Personen, die von der Steuerpflicht befreit sind und deren Grundstücke unmittelbar öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken dienen.

Zusammen mit der Grundsteuerrechnung werden auch die Beförsterungskosten erhoben. Informationen zu den Beförsterungskosten erteilt das Kantonsforstamt St.Gallen

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